Vertrag über Fotografische Leistungen zwischen Daniela Marion Victor
im Folgenden Fotografin genannt und der oben genannten Person im folgenden Kunden genannt
Der Begriff Kunde bezieht sich in diesem Vertrag selbstverständlich auf Personen aller Geschlechter.
Präambel
Die Parteien beabsichtigen, dass der Kunde die in diesem Vertrag genauer bezeichneten
fotografischen Arbeiten vom Fotografen ausführen lassen möchte und dass der Fotograf diese
Arbeiten übernehmen möchte.
Daher treffen die Parteien folgende Vereinbarung:
1. Gegenstand und Inhalt der fotografischen Leistungen
1.1
Die Fotografischen Leistungen sollen für eine Schwangerschaft dem oben genannten Entbindungstermin erfolgen.
Es handelt sich um folgende Art des Shootings Babybauch und Newbornshooting
Der Termin für die fotografischen Arbeiten wird bei einem Neugeborenenshooting 1-2 Tage
nach der Geburt vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet sich nach der Geburt selbstständig zumelden.
Durch die Fotografin werden 2 Terminvorschläge zwischen dem 5 - 21 Lebenstag erbracht.
Sollte sich der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt melden kann es nicht gewährleistet werden,
dass die Terminvorschläge innerhalb der ersten 21 Lebenstage liegen.
Bei ein Babybauchshooting wird ein grober Zeitraum festgelegt. Ca. 1 Monat vor dem Shooting
(mit Erhalt der Dienstplanes der Fotografin) wird ein Datum fixiert.
Die Shootings finden grundsätzlich unter der Woche statt. Sollte der Kunde sowohl beim
Newborn als auch beim Babybauchshooting nicht flexibel in der Terminplanung sein, oder einen
Wochenendtermin wünschen wird eine Gebühr von 80,- Euro erhoben, da die Fotografin den Termin mittels eines Urlaubstages blockieren muss.
1.2.
Der Fotograf übernimmt folgende Arbeiten im folgenden "Fotografische Arbeiten" genannt:
- Fotografische Dokumentation
- Sichtung und Auswahl der Fotos
- Bearbeitung der Bilder
- Erstellung einer online Auswahlgalerie (diese wird 14 Tage zur Verfügung gestellt)
- Bereitstellung der erworbenen Bilder in einer Online Galerie zum Download (für 3 Monate
online)
- auf Wunsch Bildprodukte
1.3
Die Parteien vereinbaren folgende besondere Wünsche des Kunden betreffend
Gestaltung/Umsetzung:
1.4
Im Übrigen überlässt der Kunde die Gestaltung der fotografischen Arbeiten dem Ermessen des
Fotografen. In diesem Rahmen darf der Fotograf insbesondere auch alleine über die technische und
künstlerische Gestaltung und Umsetzung entscheiden, unter Vorbehalt allfälliger Weisungen, welche
der Kunde dem Fotografen noch während der Ausführung erteilt, sofern diese für den Fotografen nicht
unzumutbar sind.
1.5
Der Fotograf führt den erteilten Auftrag sorgfältig aus. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Fotograf
die Ausführung der fotografischen Arbeiten höchstpersönlich vorzunehmen, zum Teil ist der Fotograf
jedoch berechtigt, zusätzliche Arbeiten durch Dritte (z.B. Labore, Druckereien, etc.) ausführen zu
lassen. Ebenso ist der Fotograf berechtigt, bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten zu seiner
Unterstützung Hilfspersonen seiner Wahl beizuziehen und einzusetzen.
1.6
Der Fotograf besorgt die Fotoapparate und -materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die
fotografischen Arbeiten nötig sind, auf eigene Rechnung.
1.7
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die Erbringung der fotografischen Arbeiten
erforderlichen Personen, Gegenstände und/oder Locations rechtzeitig und für die gesamte
erforderliche Dauer zur Verfügung stehen, soweit diese vom Kunden bezeichnet werden.
2. Ergebnisse
2.1
Der Fotograf hat nach Durchführung der fotografischen Arbeiten dem Kunden folgende Ergebnisse zur
Verfügung zu stellen:
- Auswahlgalerie mit Wasserzeichen für 14 Tage
- Erworbenen Fotografien in digitaler Form zum Download
- Onlinegalerie der Erworbenen Bilder für drei Monate
- Je nach Paket incl. Printprodukte
2.2
Der Fotograf wählt alle Bilder der Auswahlgalerie, die dem Kunden vorgelegt wird, selbst aus. Die
Bilder werden innerhalb von ca. 21 Tagen nach dem Shooting durch den Fotografen Grundoptimiert
mit Wasserzeichen und ohne Downloadfunktion in einer Onlinegalerie gezeigt.
Bei Abwesenheit/Ferien des Fotografen werden diese Fristen verlängert, der Kunde wird darüber
entsprechend vorab informiert.
2.3.
Der Kunde erwirbt aus der Auswahlgalerie (2.2) Bilder. Nach Zahlungseingang werden die
ausgewählten Bilder innerhalb von ca. 21 Tagen optimiert und dem Kunden zum Download in der
Onlinegalerie vorgelegt.
Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ergebnisse die Abnahme zu
erklären. Erfolgt keine Mitteilung des Kunden innerhalb der genannten Frist, gelten die Ergebnisse als
abgenommen.
2.4
Rohdateien werden dem Kunden grundsätzlich nicht abgegeben. Falls dies gewünscht wird, muss es
vor dem Auftrag schriftlich unter Klausel 1.3 vereinbart werden
3. Pflichten des Kunde
3.1
Der Kunde kann einen Termin/ET für ein Shooting für 5 Tage reservieren. Sollte nach 5 Tagen keine
Vereinbarung vom Kunden unterschrieben werden, wird der Termin durch den Fotografen wieder
freigegeben.
3.2
Durch Unterzeichnung dieses Vertrags gilt ein Shooting als verbindlich gebucht.
3.3
Soweit der Kunde dem Fotografen Weisungen über zu fotografierende Personen, Locations oder
Gegenstände erteilt hat, ist es Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass die Abbildungen dieser
Personen, Locations oder Gegenstände zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
Entsprechende Rechte von betroffenen Dritten, als auch notwendige Genehmigungen, holt der Kunde
vor dem vereinbarten Beginn der Dienstleistung ein.
4.Verhinderungen
4.1
Sollte ein Auftrag nach Unterzeichnung dieses Vertrags vom Kunden abgesagt werden, wird folgendes
Honorar fällig bzw. einbehalten:
- ab dem 14. Tag nach Vertragsvereinbarung: 30% der vereinbarten
Gesamtkosten
- 2 Monate vor dem vereinbarten Termin: 50% der vereinbarten Gesamtkosten
- 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: 80% der vereinbarten Gesamtkosten
4.1.1. In Ausnahmefällen und kann nach freiem Ermessen der Fotografin von einem Honorar
abgesehen werden.
4.2
Verspätungen gehen zulasten des Kunden. Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne eine
telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden in Rechnung gestellt.
4.3
Abmeldungen und Absagen müssen telefonisch, per E-Mail oder Whatsapp erfolgen.
5. Honorar und Rechnungsstellung
5.1
Die Shootinggebühr beträgt je Shooting 249,- EUR.
Der Einzelbildpreis für die zusätzlich erworbenen Bilder beträgt 30,- EUR
Der Fotograf berechnet Mehrwertsteuer.
In dieser Shootinggebühr inbegriffen ist auch die Übertragung der Rechte.
Weitere zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie z.B. Kosten für gebuchte
Modelle, anfallende Reise- und Übernachtungskosten, Parktickets, Spesen, zusätzliche Requisiten,
sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind
gehen zu Lasten des Kunden und werden zusätzlich berechnet
5.2
Mit Unterzeichnung des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe der Shootinggebühr fällig.
Newbornshooting: 249,- EUR (keine zeitliche Begrenzung und keine Bilder, Zugriff auf
Kundenkleiderschrank und Requisiten)
Babybauchshooting: 249,- EUR (keine zeitliche Begrenzung und keine Bilder, Zugriff auf
Kundenkleiderschrank und Requisiten)
Kleines Shooting: 249,- EUR (ca. 45min Shooting incl. 5 Optimierte Bilder zum Download)
Sollte diese Anzahlung nicht binnen von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf dem Rechnungskonto 5.3
Sofern nicht anders angegeben, hat die Zahlung per Überweisung auf das in der jeweiligen Rechnung
angegebene Bankkonto zu erfolgen und ist innerhalb von 14 Tagen ab dem jeweiligen
Rechnungsdatum fällig.
5.4
Auf Anfrage kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
5.5
Die vereinbarten Ergebnisse werden erst ausgeliefert, wenn die vollständige Bezahlung des Auftrags
abgeschlossen ist.
6. Rechte an den Ergebnissen
6.1
Der Fotograf überträgt dem Kunden sämtliche Rechte an den Ergebnissen, insbesondere Eigentumsund
Nutzungsrechte. Die Übertragung dieser Rechte erfolgt ohne zeitliche, sachliche, geografische
oder sonstige Einschränkung und umfasst auch neue und noch unbekannte Nutzungsarten.
6.2
Der Kunde verpflichtet sich, den Namen des Fotografen bei Veröffentlichungen zu nennen.
6.3
Der Kunde darf die Ergebnisse und deren Teile für beliebige private Zwecke nutzen, verwenden und
verändern. Er darf die Nutzung und Verwendung auch Dritten ganz oder teilweise überlassen. Diese
Berechtigung gilt örtlich, zeitlich und sachlich unbeschränkt.
6.4
Eine kommerzielle Nutzung der Ergebnisse ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den
Fotografen erlaubt, soweit nicht anders in Klausel 1.3 vereinbart
7. Haftung
7.1
Der Fotograf haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Darüber hinaus haftet der Fotograf nur für
unmittelbare Schäden maximal bis zur Höhe des Gesamthonorars. Im Übrigen sind jegliche
Ansprüche, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.2
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Beauftragte und
Erfüllungsgehilfen des Fotografen.
Der Fotograf haftet ausdrücklich nicht für Leistungen Dritter, z.B. Visagistinnen etc.
7.4
Der Kunde ist für alle Schäden oder Verluste an Requisiten oder Ausrüstung verantwortlich, die
während des Shootings durch ihn oder seine Gäste verursacht werden.
8. Vertragslaufzeit
Der vorliegende Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Der Vertrag endet
automatisch mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen der Parteien, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
9. Datenschutz
Der Fotograf sorgt dafür, dass personenbezogene Daten von Kunden und anderen Beteiligten nur
erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung
erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Der
Fotograf wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des
geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur
Übermittlung an Dritte besteht.
10. Schlussbestimmungen
10.1
Die Übertragung von Forderungen aus diesem Vertrag ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung
der anderen Partei ausgeschlossen.
10.2
Dieser schriftliche Vertrag enthält alle Vereinbarungen zwischen den Parteien. Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
10.3
Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten
sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.